Neue Bestimmungen für die Einfuhr

Grün oder Rot? Bei der Ankunft in Deutschland standen Flugreisende aus Übersee beim Gang durch den Zoll bisher immer vor der Gretchenfrage: Muss der günstig in den USA erstandene iPod oder die Jeans tatsächlich deklariert werden? Vom 01.12.2008 an setzt die Zitterpartie nun erst später ein - die Freigrenze wird deutlich erhöht.


Wesentliche Neuerung für die Einfuhr:


Künftig dürfen Personen, die per Flugzeug oder Seeschiff einreisen, Waren für ihren persönlichen Ge- oder Verbrauch, für ihre Familienangehörigen oder als Geschenk bis zu 430 Euro abgabenfrei mitbringen.
Für die Einreise auf anderen Verkehrswegen gilt eine Freimenge von 300 Euro.
Bislang galt einheitlich ein Betrag von 175 Euro. Für Reisende unter 15 Jahren bleibt es allerdings bei der bisherigen Grenze von 175 Euro.

Zudem fallen auch die Mengenbeschränkungen für Kaffee und Parfum / Eau de Toilette weg. Allerdings zählen deren Warenwerte aber nun mit zur Berechnung anderer Waren (Freigrenze 430,- bzw. 300,- Euro für Erwachsene).

Im Postverkehr steigt die Freigrenze nun von 22,- Euro auf 150,- Euro, was vielen Internetkäufen aus dem nicht-EU Ausland zu Gute kommen dürfte!

 

 

 

Die ab dem 1. Dezember 2008 geltenden Regelungen im Überblick:

 

1. Tabakwaren (nur für Personen ab 17 Jahren):

a) 200 Zigaretten oder
b) 100 Zigarillos oder
c) 50 Zigarren oder
d) 250 Gramm Rauchtabak oder
e) eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren

 

2. Alkohol und alkoholhaltige Getränke (nur für Personen ab 17 Jahren):

a) Ein Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent oder
unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Volumenprozent oder mehr oder
zwei Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Volumenprozent oder
eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren
b) sowie vier Liter nicht schäumende Weine (bisher 2 Liter) und
c) 16 Liter Bier (neu!)

 

3. Arzneimittel:

die dem persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechende Menge

 

4. Kraftstoffe: (neu! war bisher explizit ausgeklammert)

für jedes Motorfahrzeug a) die im Hauptbehälter befindliche Menge und
b) bis zu zehn Liter in einem tragbaren Reservebehälter

 

5. andere Waren:

a) bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro;
b) für Flug- bzw. Seereisende bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro;
c) für Reisende unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 Euro.

Die Waren, für die eine besondere Mengengrenze nach den Nummern 1 bis 4 gilt, werden beim Warenwert nicht mit eingerechnet.
Reisende, die Waren im Rahmen der vorgenannten Freimengen mitführen, können bei der Einreise den grünen Kanal benutzen.

Reisende, deren Mitbringsel die Freimengen überschreiten, müssen diese jedoch stets bei der Einreise beim Zoll anmelden und Eingangsabgaben entrichten.

 

Schönen Einkauf!!!

 

 

 

 

 

ESTA - Elektronische Einreiseregistrierung für USA-Reisen

 

Für alle Reisende in die USA gibt es eine Neuerung bei den Einreisebestimmungen. Ab Sofort können sich Teilnehmer am VISA Waiver Programms, zu denen Deutschland, Österreich und die Schweiz gehören, online registrieren. Das sogannte ESTA (Electronic System for Travel Athorization) ersetzt dabei das, meist im Flugzeug ausgefüllte, grüne Formular I-94W.

In der Einführungsphase bis 12.01.2009 ist ESTA freiwillig, das grüne Formular I-94W wird weiterhin ausgefüllt. Ab 12. Januar 2009 müssen alle Reisenden vor Antritt der Reise über ESTA registriert sein.

 

Was ist ESTA?

·         Internetgestütztes Reisegenehmigungssystem des U.S. Department of Homeland Security (DHS).

·         Verfahrensweise zur Vorabüberprüfung von Reisenden im Zusammenhang mit dem Programm für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program - VWP) und deren Berechtigung zur Einreise in die USA.

·         Sicherheitsvorkehrung die vor der Abreise in die Vereinigten Staaten stattfindet. 

 

Wer muss ESTA benutzen?

·         Reisende können die ESTA Genehmigung selbst beantragen.

·         Familienmitglieder können den Antrag für Angehörige, z.B. Eltern/Kind stellen.

·         Reisebüros können den Antrag für ihre Kunden stellen.

·         Reisende mit einem gültigen US-Visum benötigen keine ESTA Genehmigung.  

 

Wie funktioniert ESTA?

·         Jeder Reisende muss Angaben zur Person und zum Reisepass machen und einige Hintergrundfragen beantworten - dieselben Informationen die bereits auf dem Formular I-94W abgegeben werden müssen.

·         In den meisten Fällen erhält der Reisende innerhalb weniger Sekunden eine der nachfolgenden Antworten: "Bestätigung erteilt " (Reise genehmigt), "Reise nicht genehmigt" (Reisender benötigt ein Visum vor der Reise in die Vereinigten Staaten.), oder "Genehmigung noch in Bearbeitung " (Reisender sollte nochmals innerhalb von 72 Stunden den Bearbeitungsstand prüfen)

·         ESTA wird außerdem eine Nummer zum Verfolgen der Registrierung vergeben, damit Änderungen von Reiseinformationen vorgenommen werden können.

·         Eine ESTA Genehmigung ist keine Garantie für eine zulässige Einreise - ein U.S.-Zoll und Grenzschutzbeamter entscheidet dies letztendlich bei der Ankunft in den Vereinigten Staaten.  

 

Ab wann ist ESTA zu verwenden?

·         Die ESTA Website steht ab 01. August 2008 zur Verfügung und VWP Reisende werden aufgefordert, die ESTA Genehmigung bereits zu diesem Zeitpunkt freiwillig zu benutzen.

·         Ab 12. Januar 2009 müssen alle VWP-Reisenden, einschließlich Kinder, eine ESTA Reisegenehmigung haben.

·         Anträge können zu jeder Zeit vor der Reise eingereicht werden. DHS empfiehlt dass dies spätestens 72 Stunden vor Reiseantritt erfolgt. ESTA wird jedoch Notfälle berücksichtigen.  

 

Warum sollte ein Visa Waiver Reisender ESTA vor dem 12. Januar 2009 benutzen?

·         ESTA Genehmigung ist bis zu 2 Jahre gültig.

·         Bestimmte Reisepläne sind für den Antrag auf ESTA Genehmigung nicht erforderlich.

·         Vermeidung von Problemen bei der Ankunft in den Vereinigten Staaten.

·         DHS wird zunächst keine ESTA Antragsgebühr verlangen, dies bedeutet es fallen keine Kosten an.

·         Nachdem ESTA Pflicht wird, werden Reisende ohne ESTA Genehmigung unter Umständen für den Flug in die USA nicht zugelassen.

 

  Was muss ein Reisender tun, wenn sie/er abgelehnt wird?

·         Vereinbarung eines Termins für die Beantragung eines US-Visums bei einer U.S. Botschaft oder einem U.S. Konsulat in ihrer Nähe (In Deutschland: Berlin, Frankfurt am Main oder München).

 

  Das Antragsformular gibt es in unserer Linkliste.

 

 

 

 

 

Ankunft in den USA - Einreiseprozedur

Bei der ersten Landung in den USA, auch wenn dies nur ein Zwischenstopp ist, müssen die Passagiere das Flugzeug verlassen und das Gepäck wird ausgeladen. Die ersten Eindrücke vom Land der Freiheit bestimmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einwanderungs- und der Zollbehörde.

Hinweis:
Die personelle Ausstattung des amerikanischen Zolls und der amerikanischen Einwanderungsbehörde zur Abfertigung ankommender  internationaler Flüge hält mit dem Anstieg des Fluggastaufkommens nicht Schritt. So ist es leider keine Seltenheit, dass es bei der Ankunft immer häufiger zu Wartezeiten von einer Stunde und mehr bei der Abfertigung  kommt.

 

Alle Passagiere marschieren in die Halle der Einwanderungsbehörde (immigration ). Hier findet man 2 Arten von Schaltern: den für Amerikaner und den für Ausländer (meist mit „International“ bezeichnet). Die USA sind ein gastfreundliches, aber kein Land für arme Einwanderer. Die Machtbefugnisse der Einwanderungsbehörde sind umfänglich, der (oder die) zuständige Mitarbeiter(in) kann jeden Einreisenden ohne Angabe von Gründen und ohne Rechtsmittel dagegen wieder Richtung Herkunft befehligen; die Luftfahrtgesellschaft, die Sie hintransportierte, muss Sie auch zurücktransportieren. Dies soll vorkommen. Es empfiehlt sich also, etwaigen Ärger der Anreise zu besänftigen und sich freundlich zu verhalten, was damit beginnt, dass man sich zunächst in die richtige Reihe einsortiert und die im Flugzeug vorbereiteten Einreise- und Zollvordrucke sowie das Rückflugticket und den Reisepass bereithält

Die farbig markierte Trennlinie zwischen dem „Schalter“ und der „Reihe“ sollte man erst überschreiten, wenn der Mitarbeiter der Einwanderungsbehörde dazu durch entsprechende Gesten auffordert. Pass, Einreiseformulare und Zollerklärung werden dem Schalterbeamten übergeben, der nun prüft, ob Sie auf einer „schwarzen Liste“ stehen, also zu den unerwünschten Personen gehören (ein Passlesegerät gibt Auskunft über frühere Einreisen, eventuelle negative frühere Kontakte usw.). Es kann auch sein, dass er einzelne Fragen stellt, insbesondere nach dem Zweck und der Dauer der Reise („holiday“ bzw. „vacation“ sind die Worte zur Antwort). Bei Verständigungsproblemen wird ein Mitarbeiter der Fluggesellschaft hinzugebeten. Es soll passieren, dass man auch nachweisen muss, dass man seinen Urlaub finanzieren kann; Voucher, Reiseschecks und Kreditkarte sollten daher nicht all zu gut verstaut sein.

Zur Warnung also nochmals: Bleiben Sie ruhig und freundlich und nehmen Sie etwaige Hinweisschilder „No Jokes“ unbedingt ernst. Eine britische Studentin wurde Anfang 2004 für einen Scherz ins Gefängnis gesteckt. Nach dem Bericht britischer Medien hatte sie die Frage nach dem Inhalt ihres Handgepäcks lachend mit „Ich habe eine Bombe“ beantwortet. Ein Sicherheitsbeamter legte ihr umgehend Handschellen an und innerhalb kurzer Zeit ließ sie ein Richter ins Gefängnis bringen.

Seit dem 30. September 2004 werden im Rahmen des sog. Programms US-VISIT von allen Einreisenden – mit und ohne Visum – digitale Fingerabdrücke (zuerst vom linken Zeigefinger, dann vom rechten Zeigefinger) und ein digitales Proträt-Foto genommen.

10- Finger-Scan in den USA
Seit 2008 müssen die Passagiere bei der Einreise alle zehn Finger auf den Scanner legen statt wie bisher lediglich die beiden Zeigefinger (10fingerprint scanners).

Hintergrund der neuen Sicherheitsoffensive der USA ist, das der amerikanische Geheimdienst weltweit Fingerabdrücke terrorverdächtiger Personen erfasst.

Im Regelfall ergeben sich keine Komplikationen und es läuft eine „Stempelshow“ ab, an deren Ende der untere Abschnitt der Einreiseerklärung (Departure Record) in den Reisepass eingeheftet wird. Auf diesem Abschnitt ist die Dauer des maximal zulässigen Aufenthalts vermerkt; sie beträgt in der Regel 90 Tage, kann aber nach Gutdünken auch anders festgesetzt werden. Auch mit Visum beträgt die längste Aufenthaltsdauer 180 Tage. Eine Verlängerung dieser vor Ort genehmigten Aufenthaltsdauer ist im Nachhinein ohne Visum nicht mehr möglich. Dieser eingeheftete Abschnitt sollte stets im Reisepass verbleiben, auch wenn man noch zwischendurch Kanada, Mexiko oder einen anderen Staat besucht. Der Abschnitt wird erst bei der Ausreise aus den USA wieder entfernt !

Hinweis:

Ausländer müssen in den USA stets ihren Reisepass mit sich tragen , um sich bei Polizeikontrollen (Flughäfen, Verkehrskontrollen) ausweisen zu können. Andernfalls drohen finanzielle Strafen oder gar eine Verhaftung.

Generell wird empfohlen, in den USA neben dem Reisepass einen zweiten Lichtbildausweis stets mit sich zu führen. Möglichst sollten auch Unterlagen bereitgehalten werden, die den Reisezweck belegen (z.B. Reise-Voucher usw.).

Man erhält Reisepass (mit dem genannten Abschnitt) und Zollerklärung (sowie ggf. sonst nach Aufforderung vorgelegte Unterlagen) zurück und kann nun Richtung Gepäckausgabe gehen (Baggage Claim Area).

Diese Prozedur läuft an allen amerikanischen Flughäfen bei erster Ankunft ab. Allerdings ist die Zeit, die man in Warteschlangen verbringt und die Höflichkeit der Einwanderungsbeamten teilweise sehr unterschiedlich.

 

Personenkontrolle mit Röntgenscanner

An zehn internationalen Flughäfen, darunter die fünf größten des Landes, setzen die US-Zollbehörden sog. Röntgenscanner ein, die Fluggäste buchstäblich „gläsern“ machen. Die Röntgenstrahlung durchdringt nur die Kleidung und die oberen Schichten des Körpers werden zurückgeworfen, und zwar mit allen Details, der oder die Durchleuchtete erscheint quasi nackt auf dem Bildschirm. Bisher wird diese Methode allerdings nur bei Schmuggelverdächtigen eingesetzt als Alternative zur Leibesvisitation.

Der Weg zur Gepäckausgabe kann je nach Flughafen weit sein, ist aber immer gut ausgeschildert (Baggage Claim ). Um in der Gepäckhalle das Förderband zu finden, auf dem der eigene Koffer ankommt oder bereits kreist, ist wiederum die Kenntnis der Flugnummer und/oder des Abflugflughafens wichtig.

Beim Verlassen der Gepäckhalle ist das - weiße - Zollformular abzugeben, den Reisepass sollte man bereithalten. Meistens finden keine weiteren Zollkontrollen bei der Einreise statt.

Allerdings kommt es häufiger vor, dass bereits bei den Gepäckbändern kleine Hunde „schnüffeln“. Die Tiere sind darauf trainiert, Lebensmittel im Gepäck zu ermitteln. Die Einfuhr von Lebensmitteln und Pflanzen ist bekanntlich streng untersagt und wer Ärger vermeiden will, sollte dies auch beachten, also auch darauf verzichten, Speisereste aus dem Flugzeug mitzunehmen