Mit erheblicher Verspätung in den Urlaub

Mike hatte uns gegen Mittag zum Flughafen gebracht, da unser Flug um 14:50 Uhr starten sollte.

Am Check-in kam die erste "Überraschung" - unser Flug hat eine Verspätung von ca. 2 Stunden.

 

Aus diesen 2 Stunden wurden letztendlich über 8 Stunden.

 

Warten! Warten! Warten! 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Um 22:10 Uhr gings dann endlich los.

 

 

 

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat erneut die Rechte von Fluggästen gestärkt. Ab einer Flugverspätung von drei Stunden muss den Passagieren einen Ausgleich gezahlt werden. Eine so große Verspätung sei mit der Annullierung eines Fluges gleichzusetzen.

 

In beiden Fällen habe der Kunde Anspruch auf Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro, entschied das oberste europäische Gericht erst in dieser Woche in Luxemburg. Eine Ausnahme von dieser Regel gebe es nur dann, wenn der Grund für die Verspätung außergewöhnliche Umstände seien, die die Fluglinie nicht beeinflussen könne, erklärten die Richter. Dazu zählten extreme Wetterverhältnisse und in der Regel auch ein Streik.

 

In dem Urteil legten die Richter eine EU-Verordnung von 2004 aus. Sie staffelt die Entschädigungssummen je nach Entfernung. Der Mindestbetrag von 250 Euro fällt bei Flügen über eine Entfernung von 1500 Kilometern oder weniger an, maximal können es 600 Euro sein.

 

Laut Gerichtshof gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung. Bei mehr als drei Stunden Verspätung seien Fluggäste in der gleichen Situation wie Passagiere, deren Flug gestrichen worden sei, „da sie ähnliche Unannehmlichkeiten hinnehmen müssen, nämlich einen Zeitverlust“.

 

 

 

 

Nach den Strapazen entschädigt das Sommerwetter mitten im Oktober.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

05.11.2012: Wir sind wieder zurück - unsere Urlaubsbilder gibts hier